Am 17. November 2020 um 0:00 Uhr tritt der 2. Lockdown in Österreich auf Basis der 479. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit und Pflege und Konsumentenschutz in Kraft. Aufgrund dessen wird der Lehrgangsbetrieb an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark bis zum Ende der bundesbehördlichen Maßnahme ausgesetzt.
Ziel dieser Verordnung ist es, die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Im Sinne der unbedingten Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren in der Steiermark werden die Mitglieder der steirischen Feuerwehren ersucht, diese Vorgabe unbedingt mitzutragen und auf jeglichen, nicht notwendigen Kontakt bis auf weiteres zu verzichten.
In allen Bereichen der Dienstverrichtung im den Feuerwehren ist jedenfalls darauf zu achten, wenn möglich, den Mindestabstand einzuhalten und den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf Zusammenkünfte in den Rüsthäusern ist außer im Einsatzfall bis zum Ende der behördlichen Maßnahmen zu verzichten.
Die in §1 der Verordnung definierten Ausgangsregeln betreffen NICHT die Fahrt zum Rüsthaus im Einsatzfall und die entsprechende Heimfahrt!
Die Dienststelle des Landesfeuerwehrverbandes und die Feuerwehr- und Zivilschutzschule werden ab 17.11.2020 im Notbetrieb geführt, Dientwege sind nur unter vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, dies auch deshalb, weil sich die Dienstnehmer*innen teilweise im Home-Office befinden.
Es wird ersucht, die COVID-19 Seite auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes laufend zu prüfen, ob es Neuerungen zu den Beschränkungen gibt.